Bei Testkäufen im Landkreis Augsburg wurden im Oktober in der Hälfte der kontrollierten Verkaufsstellen altersbeschränkte Produkte an Minderjährige verkauft.
Das Team des Ordnungsrechtlichen Jugendschutzes im Landratsamt Augsburg überprüfte Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäfte, Discounter sowie Tankstellen. Minderjährige Testpersonen versuchten im Auftrag des Landratsamts, hochprozentige alkoholische Getränke, Tabakwaren oder Vapes zu kaufen. In der Hälfte der Geschäfte wurde ihr Alter gar nicht oder nicht sorgfältig genug kontrolliert.
Die Produkte wurden deshalb trotz des gesetzlichen Abgabeverbots verkauft. Verstöße gegen den Jugendschutz können abhängig von Art und Umfang mit Bußgeldern von bis zu 8.000 Euro geahndet werden.
Landrat Martin Sailer appelliert an die Gewerbetreibenden, konsequent nach dem Ausweis zu fragen. Auch Privatpersonen sollten Alkohol, Zigaretten oder Vapes nicht für Minderjährige mitkaufen. Wer solche Wünsche erfüllt, umgeht nach Angaben des Landratsamts die gesetzlichen Schutzvorschriften; auch dafür können hohe Bußgelder verhängt werden.
Ereignisort
Auf der Nachrichtenkarte anzeigen Die Ereignisorte werden teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz ermittelt. Die angezeigten Positionen können ungenau oder fehlerhaft sein.

