Ab 1. November ist der Memminger Winterdienst für Schnee und Glätte in Bereitschaft. Rund 50 Räumfahrzeuge sowie etwa 90 Mitarbeitende – 50 Fahrer und 40 Handräumer – stehen für Einsätze bereit.
Mitglieder des Stadtrats informierten sich vor Ort über die Fahrzeuge und Aufgaben des Bauhofs. Vom 1. November bis zum 31. März ist der Winterdienst in Bereitschaft. Ab 3 Uhr kontrolliert der sogenannte „Stramot“, ein motorisierter Straßenwärter, kritische Stellen im Stadtgebiet und dokumentiert regelmäßig die Witterung. Bei Reif- oder Schneeglätte alarmiert er das Winterdienst-Team.
Räumfahrzeuge ab 3.30 Uhr im Einsatz
Zwischen 3.30 und 6.30 Uhr sind große Lastwagen mit Schneepflug und Streugutsilo auf rund 280 Straßenkilometern unterwegs. Kleinfahrzeuge und Traktoren kommen zusätzlich auf etwa 100 Kilometern Geh- und Radwegen sowie an 30 Bushaltestellen zum Einsatz. Ab 5 Uhr räumen Handräumer außerdem Ampelkreuzungen, Fußgängerüberwege, Zebrastreifen und Unterführungen.
Die Straßen sollen in der Regel bis 6.30 Uhr, Geh- und Radwege bis spätestens 7 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt für Geh- und Radwege 8 Uhr. Bei durchgehendem Schneefall wird ohne Unterbrechung geräumt.
Hauptstraßen und Buslinien haben Vorrang
Streusalz wird nur auf Hauptstraßen und Straßen mit Buslinien eingesetzt. Vorrang haben wichtige Verkehrswege wie die Bismarckstraße zum Klinikum, der Rennweg zur Feuerwache, Schulbuslinien sowie Ring- und Ausfallstraßen. Auch Radwege und Bushaltestellen werden bevorzugt bearbeitet.
Neben- und Wohnstraßen folgen später und werden nicht in jeder Räumrunde berücksichtigt.
Stadt bittet um Rücksicht beim Parken
Die Stadt bittet Autofahrer, Fahrzeuge nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Parkende Autos können große Räumfahrzeuge behindern und den Einsatz zusätzlicher Schmalspurfahrzeuge erforderlich machen.
Grundstückseigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Grundstück oder einen Meter Gehbahn auf der Straße von Schnee und Eis befreien oder befreien lassen. Der Schnee muss auf dem eigenen Grundstück gelagert und darf nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn geschoben werden.
Auch bei ausbleibendem Winterdiensteinsatz arbeitet der Bauhof weiter. Dann stehen unter anderem die Wiederherstellung von Straßenbanketten, Reparaturen an Feldwegen und das Ausgleichen von Schlaglöchern auf dem Arbeitsplan.
Ereignisort
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