Ein 20-Jähriger ist in Nürnberg kurz nach dem Konsum einer mutmaßlich HHC-haltigen Vape bewusstlos geworden. Der Rettungsdienst behandelte ihn und brachte ihn in ein Krankenhaus.
Der Mann hatte die Vape zuvor in einem Kiosk an der Fürther Straße auf Höhe der Rosenaustraße gekauft. HHC steht für Hexahydrocannabinol. Der Handel mit Stoffen, die diesen Wirkstoff enthalten, ist in Deutschland verboten.
Polizei und Zoll durchsuchen Kiosk
Aufgrund der Erkenntnisse erließ eine Ermittlungsrichterin einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume. Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte und des Zolls vollstreckten ihn noch am 29. Oktober 2026. Dabei stellten sie mehrere Dutzend mutmaßlich HHC-haltige Vapes sicher.
Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte mehrere Tausend Euro Bargeld und Stangen unversteuerter Zigaretten. Eine nachträgliche Analyse soll klären, welche Substanzen die Vapes tatsächlich enthalten.
Gegen den Betreiber des Kiosks leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verbrechens des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Stoffen nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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