Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen. So können diese Hilfen beantragt werden.

Hochwasser Nordendorf1
Nordendorf (Landkreis Augsburg) war schwer betroffen | Foto: Bruder

Landkreis Augsburg

Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Augsburg können ab Donnerstag, 6. Juni 2024, 14 Uhr auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/hochwasserhilfe heruntergeladen werden. Bei Rückfragen ist das Bürgertelefon des Landkreises Augsburg unter der Telefonnummer 0821 3102 2000 täglich von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden. Postalisch ist das an Landratsamt Augsburg, Hochwasserhilfen – Fachbereich 12, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg möglich. Inwieweit eine digitale Antragseinreichung möglich ist, ist derzeit noch in Klärung und wird so bald wie möglich kommuniziert.

Landkreis Aichach-Friedberg

Es liegt noch keine Information vor

Landkreis Dillingen a.d. Donau

Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden. Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.

Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse [email protected] erfolgen.

Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

Landkreis Donau-Ries

Zur Stunde liegen noch keine Informationen vor

Landkreis Neu-Ulm

Anträge können ab Donnerstag, 06. Juni 2024, beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden bzw. sind ab 06. Juni frei geschaltet unter www.landkreis-nu.de/Hochwasser/Soforthilfen

Oder persönliche Abgabe der Anträge Montag bis Freitag (ab 06.06.2024) von 09:00 – 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr:

  • Landratsamt Neu-Ulm
    Kantstraße 8
    89231 Neu-Ulm
    Erdgeschoss, Zimmer 27
  • Dienststelle Illertissen
    Ulmer Straße 20
    89257 Illertissen
    Stock, Zimmer 126

Bitte beachten: Da für die Anträge eine Identitätsprüfung erforderlich ist, bitte keine Anträge per Post senden oder in den Briefkasten des Landratsamts einwerfen. Diese Anträge können nicht bearbeitet werden.

Landkreis Günzburg

Der Antrag für die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt steht ab sofort online auf der Homepage des Landkreises Günzburg bereit. Betroffene, die keine Möglichkeit haben, den Antrag online auszufüllen, können den Antrag in Papierform ab Mittwochnachmittag bei ihrer Kommune abholen. Beantragen können die Soforthilfe Mieter oder Eigentümer, die selbst im betroffenen Objekt wohnen.

Aktuelle Informationen zu den Folgen des Hochwassers im Landkreis Günzburg sowie für Betroffene, gibt es auf der Homepage des Landkreises Günzburg unter www.landkreis-guenzburg.de

Landkreis Lindau am Bodensee

Die Betroffenen im Landkreis Lindau können jetzt schnelle Soforthilfe beantragen. Die Anträge für betroffene Privathaushalte sind auf der Webseite des Landkreises abrufbar. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Identifikation entweder eingescannt per E-Mail an: [email protected] oder per Post an das Landratsamt Lindau (Bodensee) zu übermitteln. Bitte beachten: Die Anträge sind beim Landratsamt Lindau bis spätestens 31. August 2024 (Ausschlussfrist) einzureichen. Bei Anträgen auf Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag mit einzureichen.

Landkreis Unterallgäu

Hochwassergeschädigte im Unterallgäu erhalten ab dem morgigen Donnerstag, 6. Juni, finanzielle Hilfen. Beantragen kann man diese ab sofort mit einem Formular, das bei den Unterallgäuer Gemeinden ausliegt oder auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/hochwasser heruntergeladen werden kann. Sobald die jeweilige Gemeinde den Antrag bestätigt hat, kann dieser beim Landratsamt eingereicht werden. Da der Freistaat Bayern bereits Gelder zur Verfügung gestellt hat, kann die Auszahlung unmittelbar beginnen.

Eingereicht werden können die Anträge per Post oder per E-Mail (eingescannt oder als Foto) an [email protected]. Wichtig sind Unterschrift und Bestätigung der jeweiligen Gemeinde (auf der letzten Seite des Antrags).

Weitere Informationen zu den Soforthilfen sind auf der Homepage des Landratsamts zu finden. Fragen zur Antragstellung richtet man vorzugsweise an die E-Mail-Adresse [email protected]. Telefonisch erhält man unter (08261) 995-299 oder -292 Auskunft. Damit die Anträge möglichst schnell abgewickelt werden können, ist das Landratsamt auch am Sonntag, 9. Juni, erreichbar – allerdings nur telefonisch unter den obengenannten Nummern.

Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass die Landratsämter ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter
  • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“
  • Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung

Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 Euro und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 Euro je Wohngebäude.

Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.

Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

Die Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern.

Linksammlung: Hier geht es zu den zuständigen Anlaufstellen

Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Schwaben

Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis Augsburg
Landkreis Donau-Ries
Landkreis Dillingen a.d.Donau
Landkreis Neu-Ulm
Landkreis Günzburg
Landkreis Unterallgäu
Landkreis Ostallgäu
Landkreis Oberallgäu
Landkreis Lindau (Bodensee)

Stadt Kempten (Allgäu)
Stadt Kaufbeuren
Stadt Memmingen
Stadt Augsburg

Regierung von Schwaben

Regierung von Schwaben

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schwaben

AELF Augsburg
AELF Kempten 
AELF Kaufbeuren 
AELF Krumbach-Mindelheim
AELF Nördlingen-Wertingen