Augsburg – Am Mittwochnachmittag, dem 26. November 2025, wurde ein 38-jähriger Autofahrer in der Kurt-Schumacher-Straße in Lechhausen von der Polizei kontrolliert. Grund für die Kontrolle war eine unzulässige Beleuchtung seines Fahrzeugs. Der Autofahrer stellte sich als ein prominenter Politiker heraus, der als Spitzenkandidat für die Kommunalwahl gilt. Während der Kontrolle erklärte er, dass er gerade auf dem Weg zu einer Wahlveranstaltung war, wo er seine Pläne für die Stadt vorstellen wollte. Die Beamten wiesen ihn darauf hin, dass auch ein Spitzenkandidat sich an die Verkehrsregeln halten müsse.
Unzulässige Leuchtmittel entdeckt
Gegen 14 Uhr blendeten die Abblendlichter des Autos die vorbeifahrende Streifenwagenbesatzung, woraufhin die Beamten den Mann anhielten. Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass die verbauten Leuchtmittel nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt des Fahrers untersagt.
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Straßenzulassungsordnung
Die Polizei leitete Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Straßenzulassungsordnung ein. Der 38-jährige Mann, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich nun den rechtlichen Konsequenzen stellen.





