Seit dem 1. Januar 2025 ist der Ausbau von Dachgeschossen in Bayern einfacher geworden. Wenn keine Veränderungen an der äußeren Gestalt des Gebäudes vorgenommen werden, entfällt die Genehmigungspflicht durch das Bauordnungsamt. Stattdessen genügt eine Anzeige beim zuständigen Bauordnungsamt, beispielsweise unter anzeigedachausbau.boa@augsburg.de in Augsburg. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen aus, kann der Ausbau ohne weitere Genehmigungen starten.
Diese Änderung beruht auf der Anpassung von Artikel 57 Absatz 1 Nummer 18 der Bayerischen Bauordnung. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, den Wohnungsbau zu fördern und Bauherren mehr Flexibilität zu bieten.
Rechtliche Vorgaben bleiben verbindlich
„Trotz der Verfahrensfreiheit müssen dennoch alle rechtlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung zwingend eingehalten werden“, betont Hans Seidel, Leiter des Bauordnungsamtes Augsburg. Dazu zählen Planunterlagen zu Brandschutz, Standsicherheit und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die Bauaufsichtsbehörde behält sich vor, während des Bauprozesses Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen.
Genehmigungspflicht bei äußerlichen Veränderungen
Sollte der Ausbau die äußere Form des Gebäudes verändern, ist weiterhin ein Bauantrag erforderlich. Dies kann bequem digital über augsburg.de/bauantrag erfolgen.
Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Vorschriften: Vor Beginn des Dachgeschossausbaus ist eine Erlaubnis gemäß Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes notwendig. Beratungstermine dazu können über die E-Mail-Adresse denkmal@augsburg.de vereinbart werden.
Diese Neuerung ermöglicht es Bauherren, ihre Projekte schneller und unkomplizierter umzusetzen, ohne dabei auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu verzichten.

