Eine Hausverwalterin ist in Augsburg wegen der Veruntreuung von Hausgeld zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass die Frau über einen längeren Zeitraum Gelder aus der Hausverwaltung zweckwidrig verwendet hatte.
Nach Angaben des Gerichts, die am Dienstag veröffentlicht wurden, handelte es sich bei der Angeklagten um eine bislang nicht vorbestrafte Frau. Im Verlauf der Hauptverhandlung habe sie die Vorwürfe eingeräumt und sich geständig gezeigt. Damit konnte das Verfahren ohne umfangreiche Beweisaufnahme abgeschlossen werden.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bei einer Bewährungsstrafe bleibt die Verurteilte zwar formal schuldig gesprochen, muss die Haft jedoch nicht antreten, sofern sie sich während der Bewährungszeit straffrei verhält und weitere Auflagen erfüllt.
Welche konkreten Auflagen das Gericht im Detail festgelegt hat, wurde zunächst nicht öffentlich bekannt gegeben. In vergleichbaren Fällen gehören dazu häufig regelmäßige Meldungen bei der Bewährungshilfe sowie gegebenenfalls die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist Rechtsmittel einzulegen. Sollte dies geschehen, würde der Fall in einer höheren Instanz erneut verhandelt werden.

