Der Landkreis Donau-Ries schärft seine Katzenschutzmaßnahmen nach zwei Jahren Praxiserfahrung deutlich nach. Ab dem 15. Dezember 2025 gilt in Rettingen und Sulzdorf eine erweiterte Katzenschutzverordnung, die den Auslauf für fortpflanzungsfähige Katzen einschränkt. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung nachhaltig einzudämmen und den Tierschutz zu stärken.
Erste Erfolge – doch Verordnung muss nachjustiert werden
Bereits seit Dezember 2023 galt in beiden Ortsteilen eine Katzenschutzregelung. Damals lag der Fokus auf verwilderten und herrenlosen Katzen, die eingefangen, medizinisch versorgt und kastriert wurden. Dadurch sollte die Population langfristig auf ein tierschutzgerechtes Niveau reduziert werden.
Für freilaufende Hauskatzen wurden zunächst nur Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten sowie der Nachweis der Unfruchtbarkeit auf Verlangen angeordnet.
Doch nun zeigt sich: Nur freilebende Tiere zu kastrieren reicht nicht aus. Immer wieder gelangen unkastrierte Hauskatzen in die Gebiete und sorgen für Nachwuchs.
Unkontrollierter Freigang wird eingeschränkt
Um die Situation nachhaltig zu stabilisieren, greift der Landkreis nun durch: Ab Dezember 2025 ist es verboten, fortpflanzungsfähigen Hauskatzen freien, unkontrollierten Auslauf zu gewähren.
Katzenhalter, die ihre Tiere nicht kastrieren lassen, dürfen sie künftig nur noch in der Wohnung halten oder kontrollierten Auslauf, etwa im Freigehege, ermöglichen.
Der Landkreis betont, dass es sich dabei nicht um eine direkte Kastrationspflicht handelt. Dennoch sei der Schritt gesetzlich gedeckt: Die „mittelbare Kastrationspflicht“ ist in § 13b Tierschutzgesetz verankert.
Probeläufe zeigen Handlungsbedarf
Nach anfänglichen Erfolgen wurde klar: Vor allem unbeaufsichtigte Hauskatzen bleiben ein Problemfaktor. Nicht selten werde für deren unerwünschten Nachwuchs keine Verantwortung übernommen – ein Nährboden für neue verwilderte Katzenkolonien.
Kosten bleiben bei den Tierhaltern
Auch künftig müssen Katzenbesitzer für Kastration, Registrierung und Kennzeichnung selbst aufkommen. Registrierungen sind z. B. kostenlos möglich bei: TASSO e.V. oder FINDEFIX (Deutscher Tierschutzbund)
„Jetzt, zwei Jahre später, muss nach anfänglichen Erfolgen festgestellt werden, dass die Kastration freilebender Katzen alleine nicht ausreicht, um die Katzenpopulation im erforderlichen Umfang einzudämmen.“
„Die Anordnung einer solchen mittelbaren ‚Kastrationspflicht‘, wie das Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen oftmals laienhaft betitelt wird, hat der Gesetzgeber in § 13 b Tierschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen.“
Mit der erweiterten Verordnung setzt der Landkreis Donau-Ries ein Zeichen für mehr Tierschutz und Verantwortungsbewusstsein. Katzenhalter in Rettingen und Sulzdorf sollten sich frühzeitig informieren und die Vorgaben beachten, um Bußgelder zu vermeiden.


