Am Mittwochabend ereignete sich in Gunzenhausen ein schwerer Unfall aufgrund fahrlässigen Verhaltens.
Lebensgefährliche Abkürzung führt zu schwerem Unfall
Gegen 21:15 Uhr entschied sich ein 31-jähriger Mann, die Gleisanlagen an einem stillgelegten Bahnübergang zu überqueren, um die reguläre Unterführung zu vermeiden. Dabei kroch er unter einem stehenden Güterzug hindurch. Währenddessen setzte sich der Zug unerwartet in Bewegung, und der Mann wurde von den Achsen des Zuges erfasst, bevor er sich in Sicherheit bringen konnte. Der Triebfahrzeugführer bemerkte den Unfall nicht und fuhr weiter.
Rasch eingeleitete Rettungsmaßnahmen
Der Vorfall wurde von einem 41-jährigen Begleiter des Mannes beobachtet, der sofort einen Notruf absetzte. Der Verletzte erlitt schwere Verletzungen und wurde nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst und einen Notarzt in ein Krankenhaus gebracht. Ein alarmierter Rettungshubschrauber landete am Unfallort, kam jedoch nicht zum Einsatz.
Ermittlungen und Verkehrsstörungen
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Aufgrund des Vorfalls kam es zu erheblichen Störungen im Regional- und Güterverkehr. Die Bundespolizei nutzt diesen Unfall als Warnung und betont: “Das Unterqueren oder Überklettern von Zügen ist verboten und lebensgefährlich.” Sie fordert die Nutzung der vorgesehenen Unterführungen und Überführungen.
Weitere Informationen zum sicheren Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei.

