Rosenheim: Bundespolizei stoppt rund 20 Einreisende – mehrere Haftbefehle, Fälschungen entdeckt

Alfred Ingerl
3 Minuten Lesezeit

Bundespolizei stoppt Einreiseversuche und vollstreckt Haftbefehle an der A93

Bei Kontrollen an der A93 stellten Bundespolizisten am Wochenende des 15. und 16. August rund 20 Personen fest, die ohne gültige Papiere oder mit gefälschten Dokumenten einreisen wollten oder gegen die Haftbefehle bestanden. Einige der Betroffenen wurden unmittelbar in Haftanstalten eingeliefert, andere nach Abschluss der Maßnahmen zurückgewiesen oder konnten ihre Fahrt fortsetzen.

Haftantritt nach Europäischem Haftbefehl und Ersatzfreiheitsstrafen

Ein 20-jähriger Litauer wurde bei einer Buskontrolle nahe Kiefersfelden als Gesuchter eines Europäischen Haftbefehls identifiziert. Die litauische Justiz wirft dem Mann zahlreiche Betrugsdelikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität vor. Auf richterliche Anordnung wurde der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert und wartet dort auf seine Auslieferung.

Ein 32-jähriger Iraker, der sich mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung auswies, wurde ebenfalls bei einer Kontrolle bei Kiefersfelden überprüft. Gegen ihn lagen zwei Strafbefehle wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr vor; die Gesamtforderung belief sich auf rund 7.400 Euro. Da er diesen Betrag nicht entrichten konnte, verbleibt ihm voraussichtlich ein Haftaufenthalt von 80 Tagen in der Bernauer Haftanstalt.

Gefälschte Papiere, Anzeigen und Zurückweisungen

Zwei syrische Pkw-Insassen übergaben den Beamten österreichische Flüchtlingspässe. Im Polizeicomputer fanden sich gegen beide jeweils Strafbefehle des Amtsgerichts Laufen wegen illegalen Einreiseversuchs; sie mussten Geldstrafen von je rund 670 Euro inklusive Verfahrenskosten zahlen und konnten nach einer vorübergehenden Reiseunterbrechung weiterfahren.

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Bei Buskontrollen auf der Inntalautobahn wurden die Papiere eines 34-jährigen Syrers als „glatte Fälschung“ erkannt; er hatte einen rumänischen Ausweis vorgelegt. Ein 22-jähriger Tunesier führte eine gefälschte spanische Aufenthaltserlaubnis sowie einen gefälschten spanischen Führerschein mit sich. Beide wurden wegen Urkundenfälschung angezeigt. Zusätzlich erhielt der Tunesier Anzeigen nach dem Waffen- und dem Konsumcannabisgesetz: In seinem Gepäck wurden ein in Deutschland nicht zugelassenes Pfefferspray und ein Tütchen mit Cannabis gefunden. Beide Männer werden das Land voraussichtlich verlassen müssen.

Etwa drei Viertel der Personen, die an diesem Wochenende versuchten, im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim illegal einzureisen, wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen. Zu den Herkunftsländern der Betroffenen zählen unter anderem Ghana, Syrien, Pakistan und Indien.

Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.