Im vergangenen Jahr sind die Fallzahlen der verbalen und körperlichen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Auch die Anzahl der verletzten Polizeibeamten stieg leicht an.
Der aktuelle Trend
Im Zuständigkeitsbereich des PP Schwaben Süd/West kam es im Jahr 2025 zu 588 Fällen von verbaler und körperlicher Gewalt, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt waren. Das stellt einen Anstieg von 3,9 % im Vergleich zum Jahr 2024 dar. Der Landkreis Lindau zählt zu den am stärksten belasteten Landkreisen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Hier stieg die Häufigkeitszahl von 54 (2024) auf 72. Die Häufigkeitszahl gibt die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten an, die rein rechnerisch auf 100.000 Einwohner in einem bestimmten Gebiet und Zeitraum fallen.
In den Landkreisen Ober-, Unter- und Ostallgäu konnte der positive Trend fortgesetzt werden und die Anzahl der Gesamtfälle ist rückläufig. Insgesamt sind 256 Polizeikräfte im Jahr 2025 durch Gewalt des Gegenübers verletzt worden – eine Mehrung von 17,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Ein Polizeibeamter wurde schwer verletzt.
Ein Fall
Am 18.03.2026 wurde eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Weißenhorn zu einer Streitigkeit gerufen. Ein 42-jähriger Mann weigerte sich, die Wohnung seiner Ex-Partnerin zu verlassen. Auf die Ansprache der Streife zeigte sich der alkoholisierte Mann unkooperativ. Er stand in der Tür, die Streife stand im Flur. Nachdem dem Mann mehrfach erläutert wurde, dass er nun die Wohnung verlassen müsse, gab der Mann an, nur noch kurz in die Wohnung zurückzugehen, um sich anzuziehen. Um die Situation nicht weiter zu eskalieren, blieb die Streife im Flur stehen, die Wohnungstüre blieb jedoch geöffnet.
Kurzzeitig war der Mann außerhalb des Sichtbereichs der Beamten, und es war ein Geräusch zu hören, das klang, als würde Besteck aus einer Schublade entnommen werden. Als der Mann zurückkam, provozierte er die Beamten mehrfach und unterschritt dabei die Distanz zu ihnen. Als ein Polizeibeamter versuchte, ihn auf Abstand zu halten, griff der Mann den Polizeibeamten an. Dabei umklammerte er einen der Beamten und stürzte ihn zu Boden. Nur durch den Einsatz von massiver körperlicher Gewalt und den Einsatz von Pfefferspray konnte der Widerstand gebrochen werden. Anschließend wurde der Mann gefesselt und fixiert. Eine Überprüfung der Wohnung ergab, dass er sich ein Küchenmesser bereitlegte, während er kurzzeitig außer Sicht war.
Auch auf dem Weg zum Polizeifahrzeug verhielt sich der Mann weiterhin aggressiv und spuckte mit Blut um sich. In der Haftzelle eskalierte die Situation erneut. Der Mann randalierte und trat gegen die Zellenwände, wodurch Fliesen von der Wand fielen und Löcher entstanden. Daraufhin wurde er an die Zellengitter fixiert. In dieser Position schlug er mit dem Kopf gegen die Gitter und verletzte sich selbst. Erst nachdem ein Notarzt hinzugezogen wurde, der den Mann sedierte, konnte er in einer Fachklinik untergebracht werden. Bei dem Einsatz wurde ein Polizeibeamter verletzt und war vorübergehend nicht dienstfähig.
Das sind die Tatverdächtigen und ihre Taten
Die Tatverdächtigen der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte standen im Jahr 2025 in fast zwei Dritteln aller Fälle unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, am häufigsten unter Alkoholeinfluss. In knapp 80 Prozent aller Fälle sind die Tatverdächtigen männlich. Mehr als 90 Prozent sind zudem Erwachsene. Rund drei Viertel der verdächtigen Personen waren bereits polizeilich bekannt oder sogenannte Wiederholungstäter.
Die Polizeikräfte wurden in 179 Fällen beleidigt, in 193 Fällen tätlich angegriffen, in 128 Fällen leisteten die Täter Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen. In 55 Fällen wurden die Polizeibeamtinnen und -beamten Opfer von einfacher oder gefährlicher Körperverletzung. Die meisten dieser Straftaten finden auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt. In zwei Dritteln der Fälle finden die Übergriffe bei polizeilichen Maßnahmen wie Festnahmen, Gewahrsamsnahmen oder Identitätsfeststellungen statt.
Die geschädigten Polizeibeamtinnen und -beamten sind in etwa 94 Prozent der Fälle im Wach- und Streifendienst tätig und in knapp 80 Prozent der Fälle männlich. Als häufigstes Zwangsmittel der Polizeikräfte kommen einfache körperliche Gewalt und Fesselungen vor. Rund 95,2 Prozent der Einschreitfälle lösten die Beamtinnen und Beamten ohne Zwangsanwendung oder nur mit milden Mitteln des unmittelbaren Zwangs.
Das Fazit von Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner:
„Dass Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe auf unsere Einsatzkräfte zunehmen, ist erschütternd und niemals hinnehmbar. Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten treffen nicht nur die Menschen, die uns schützen, sondern auch unseren Rechtsstaat und unsere gemeinsamen Werte. Auch Hass und Beleidigungen in sozialen Medien dürfen wir nicht dulden, denn sie können schnell zu realer Gewalt führen.“
(PP Schwaben Süd/West)

