Augsburg – Am Sonntag, dem 27. Juli 2025, verhinderten Polizeibeamte in der Friedberger Straße in Hochzoll eine mögliche Trunkenheitsfahrt eines 19-Jährigen. Gegen 2 Uhr morgens bemerkte eine Polizeistreife den jungen Mann, als er versuchte, mit seinem Smartphone einen E-Scooter zu aktivieren.
Polizeikontrolle vereitelt Trunkenheitsfahrt
Bei der Ansprache durch die Beamten stellte sich heraus, dass der 19-Jährige zuvor Alkohol konsumiert hatte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Vermutungen der Polizeibeamten. Nach einer eindringlichen Belehrung entschied sich der Mann schließlich, den Heimweg zu Fuß anzutreten, anstatt den E-Scooter zu nutzen.
Gesetzliche Regelungen für Fahranfänger
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Eine Fahrt mit dem E-Scooter hätte ernste Konsequenzen für den jungen Mann gehabt. So konnte er auf eine längere Strafe verzichten und musste lediglich in dieser Nacht den Heimweg zu Fuß bewältigen.

