19-Jähriger in Augsburg nach Alkoholkonsum von E-Scooter-Fahrt abgehalten

Alfred Ingerl
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Augsburg – Am Sonntag, dem 27. Juli 2025, verhinderten Polizeibeamte in der Friedberger Straße in Hochzoll eine mögliche Trunkenheitsfahrt eines 19-Jährigen. Gegen 2 Uhr morgens bemerkte eine Polizeistreife den jungen Mann, als er versuchte, mit seinem Smartphone einen E-Scooter zu aktivieren.

Polizeikontrolle vereitelt Trunkenheitsfahrt

Bei der Ansprache durch die Beamten stellte sich heraus, dass der 19-Jährige zuvor Alkohol konsumiert hatte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Vermutungen der Polizeibeamten. Nach einer eindringlichen Belehrung entschied sich der Mann schließlich, den Heimweg zu Fuß anzutreten, anstatt den E-Scooter zu nutzen.

Gesetzliche Regelungen für Fahranfänger

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Eine Fahrt mit dem E-Scooter hätte ernste Konsequenzen für den jungen Mann gehabt. So konnte er auf eine längere Strafe verzichten und musste lediglich in dieser Nacht den Heimweg zu Fuß bewältigen.

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Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.