Steigen die Temperaturen im Sommer deutlich an, wird die Arbeit in Büros, Werkstätten oder im Freien schnell zur Belastung. Ein Anspruch auf „hitzefrei“ besteht jedoch nicht. Darauf weist die Arbeitsrechtsexpertin Anna Rommel von der IHK Schwaben hin.
Maßgeblich sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Demnach sollte die Raumtemperatur dauerhaft 26 Grad Celsius nicht überschreiten. „Sonst ist das Unternehmen angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen“, sagt Rommel. Liegt die Temperatur sogar über 30 Grad, sind Arbeitgeber verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu treffen – etwa durch besseren Sonnenschutz, zusätzliche Lüftung, flexiblere Arbeitszeiten oder eine lockerere Kleiderordnung.
Kein Recht auf Hitzefrei
Auch wenn die Hitze im Büro oder Betrieb kaum auszuhalten ist, dürfen Beschäftigte nicht eigenmächtig nach Hause gehen. „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen“, warnt die Rechtsexpertin. „Hitzefrei sieht das Arbeitsrecht nicht vor.“
Stattdessen empfiehlt sie, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen.” Kleine Hilfsmittel wie Ventilatoren oder ein Eis können zusätzlich für etwas Abkühlung sorgen.
Besondere Belastung für Beschäftigte im Freien
Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist von hohen Temperaturen besonders betroffen. „Für sie sollte die Arbeit – wo immer möglich – in die kühleren Morgenstunden verlegt, durch zusätzliche Pausen im Schatten unterbrochen und mit ausreichend Trinkwasser begleitet werden“, sagt Rommel. Zudem sollten Arbeitgeber geeignete Kopfbedeckungen, leichte Kleidung und Informationen zu den Risiken starker Sonneneinstrahlung bereitstellen.

