Freispruch nach Pyrotechnik-Vorfall beim FCA-Spiel gegen Mainz

Presse Augsburg
2 Minuten Lesezeit

Ein Pyrotechnik-Vorfall beim Bundesliga-Spiel des FC Augsburg gegen Mainz 05 beschäftigte am Freitag das Amtsgericht Augsburg. Ein 29-Jähriger musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Am Ende wurde der Mann freigesprochen.

Augsburg – Vor dem Amtsgericht Augsburg ist am Freitag ein Verfahren wegen eines Pyrotechnik-Vorfalls in der WWK Arena mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Angeklagt war ein 29-jähriger Deutscher. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm gefährliche Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen vorgeworfen.

Zuschauer wollte Vermummte an Pyrotechnik-Zündung hindern

Der Vorfall ereignete sich im September 2024 während eines Spiels des FC Augsburg gegen den 1. FSV Mainz 05. Ein Zuschauer bemerkte zwei unbekannte und vermummte Personen, die neben ihm Bengalfackeln anzünden wollten.

Der Zuschauer griff ein, packte eine der Personen am Kragen und forderte die beiden Vermummten auf, den Bereich zu verlassen. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der spätere Angeklagte in diesem Moment hinzugekommen sein und den Zuschauer daran gehindert haben, weiter gegen die beiden Personen vorzugehen.

- Anzeige -

Die Anklage ging davon aus, dass die Vermummten anschließend im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Angeklagten die Pyrotechnik zündeten.

Zwei Zuschauerinnen verletzt

Von einer der Fackeln fiel glühende Asche auf eine Zuschauerin. Sie erlitt eine Verbrennung zweiten Grades am rechten Ohr und war zwei Tage arbeitsunfähig.

Eine weitere Zuschauerin atmete so viel Rauchgas ein, dass sie sich mehrfach übergeben musste und medizinisch behandelt wurde.

Wegen des Geschehens musste sich der 29-Jährige wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen vor Gericht verantworten.

Gericht spricht 29-Jährigen frei

In der Hauptverhandlung am Freitag ließ sich dem Angeklagten die ihm vorgeworfene Beteiligung an dem Pyrotechnik-Vorfall jedoch nicht nachweisen. Der Mann wurde freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt.

- Advertisement -

Das Urteil ist rechtskräftig. Die beiden vermummten Personen, die die Bengalfackeln gezündet haben sollen, waren zunächst unbekannt.

Diesen Artikel teilen
Newsdesk der Presse Augsburg Medien-Redaktion.