Im Landkreis Neu-Ulm muss ein neuer Landrat gewählt werden – Wahlhelfer gesucht

Presse Augsburg
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Weil der bisherige Landrat Thorsten Freudenberger in den Landtag gewählt wurde und sein Amt abgegeben hat, muss nun im Landkreis Neu-Ulm neu gewählt werden. Die Stadt Neu-Ulm sucht nun nach Wahlhelfern für den 14. Janaur 2024.

Nach der Landtagswahl vor wenigen Wochen muss im Landkreis Neu-Ulm Anfang des Jahres erneut an die Urne getreten werden. Hintergrund ist die Wahl des bisherigen Landrats Thorsten Freudenberger (CSU) als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag. Mit dem Nersinger Bürgermeister Erich Winkler (ebenfalls CSU) ist die Übergangszeit bis zu den Neuwahlen einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrats am 14. Januar 2024 gesichert. Der stellvertretende Landrat hat seit 30. Oktober die Amtsgeschäfte kommissarisch übernommen.

Am Sonntag, 14. Januar 2024 findet die Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm statt. Die Stadt Neu-Ulm sucht für die Wahl und eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 28. Januar
noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Wahl vor Ort in den Wahllokalen.

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Nach der Wahl sind sie auch für das Auszählen der Stimmen verantwortlich.

Voraussetzung für den Wahldienst: Die Ehrenamtlichen sollten bei der Wahl selbst mindestens 18 Jahre alt, EU-Bürger und in der Stadt Neu-Ulm wohnhaft sein. Die Helferinnen und Helfer erhalten von der Stadt Neu-Ulm für ihre Tätigkeit eine finanzielle
Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an das Neu-Ulmer Wahlamt wenden (Telefon: 0731 7050-6101,-6107). Weitere Infos zur Landratswahl gibt es auf der Website der Stadt Neu-Ulm unter neu-ulm.de/wahlen

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