Im Rahmen einer weiteren bundesweiten Protestaktion der Landwirtschaft ist am morgigen Mittwoch, den 31. Januar landesweit damit zu rechnen, dass Traktoren zeitweise zahlreiche Auffahrten zu Autobahnen und Bundesstraßen blockieren.

Auch im Landkreis Donau-Ries wurden zwischenzeitlich durch den Kreisverband Donau-Ries des Bayerischen Bauernverbands solche Protestaktionen angezeigt. Betroffen davon ist die Bundesstraße 2 an insgesamt drei Auffahrten (Monheim Mitte, Buchdorf und Asbach-Bäumenheim Süd).
Das Landratsamt Donau-Ries lud deshalb in seiner Funktion als zuständige Versammlungsbehörde kurzfristig zu einem sogenannten Kooperationsgespräch mit den Organisatoren der Versammlung, den lokalen Polizeiinspektionen sowie Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und des Staatlichen Bauamtes ein, um den Ablauf und die Auswirkungen der Protestaktionen gemeinsam zu erörtern und erforderliche Regelungen, insb. die Verkehrssicherheit betreffend, festzulegen.
Versammlungsrecht garantiert Protestaktionen
Kollidiert – wie im Fall der Blockade von Auffahrten zu Autobahnen oder Bundestraßen – die Versammlungsfreiheit mit dem Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und den in diesem Zusammenhang betroffenen Rechten Dritter, ist eine Abwägung der betroffenen Positionen zur Herstellung eines angemessenen Ausgleichs erforderlich (sogenannte „praktische Konkordanz“). Wichtige Abwägungselemente sind dabei insbesondere die Dauer und Intensität der Aktion, die vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten und das Freihalten von Rettungswegen oder auch die Witterungsbedingungen. Auch solche Blockadeaktionen sind damit grundsätzlich noch von der Versammlungsfreiheit gedeckt, müssen aber – z. B. durch versammlungsrechtliche Beschränkungen oder Verbote – in einen Ausgleich mit den Interessen der betroffenen Verkehrsteilnehmer gebracht werden.
Wo und wann ist im Landkreis Donau-Ries mit Einschränkungen zu rechnen?
Im Rahmen des Kooperationsgesprächs vom heutigen Dienstag konnte man sich mit dem Veranstalter und den beteiligten Fachbehörden einvernehmlich auf die Standorte und auf bestimmte Auflagen verständigen: So werden die Protestaktionen in der Region auf drei Zufahrten zur B2 beschränkt: Buchdorf, Monheim Mitte sowie Asbach-Bäumenheim Süd. Diese drei Zufahrten dürfen im Zeitraum von 09.00 – 12.00 Uhr phasenweise blockiert werden. Das bedeutet: Maximal 15 Minuten am Stück dürfen die Auffahrten blockiert werden, ehe sie anschließend für mindestens 15 Minuten wieder freigegeben werden müssen. Sperrung und Freigabe haben dabei jeweils in enger Abstimmung mit der Polizei zu erfolgen, die die Aktion an allen drei Standorten mit Kräften begleiten wird. Die Abfahrten hingegen müssen dauerhaft freigehalten werden, um Rückstauungen auf die Bundesstraße zu verhindern.
Sowohl die Standorte als auch die Auflagen wurden zudem sowohl mit der Regierung von Schwaben als auch dem Polizeipräsidium Schwaben Nord abgestimmt.
Aufgrund dieser vorbereitenden Maßnahmen und der großen Kooperationsbereitschaft der Veranstalter gehen Landratsamt und Polizei von einem vernünftigen Ablauf der Aktionen aus. Gleichwohl wird es im angegebenen Zeitraum zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, so dass insbesondere an den genannten Auffahrten um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer gebeten wird.


