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Dillinger Landrat fordert zum umsichtigen Umgang mit Feuerwerksköpern auf

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann bei unsachgemäßer Handhabung gefährlich sein. Der Dillinger Landrat Markus Müller ruft daher die Bevölkerung dazu auf, an Silvester und Neujahr besonders umsichtig mit Feuerwerkskörpern umzugehen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dillinger Landrat Fordert Zum Umsichtigen Umgang Mit Feuerwerksköpern Auf

So können Personen- und Sachschäden vermieden werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur am 31.12.2023 und 01.01.2024 ohne behördliche Erlaubnis abgebrannt werden. Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen sie abbrennen.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in gefährlicher Nähe von Gebäuden und feuerfangenden Sachen ist grundsätzlich untersagt. Gemäß den sprengstoffrechtlichen Vorschriften ist es insbesondere verboten, Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen abzubrennen. Außerdem ist das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sog. SRS-Waffen) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen untersagt. Dies gilt auch für Inhaber eines Kleinen Waffenscheins.

Beim Verkauf von Feuerwerkskörpern ist es grundsätzlich verboten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren abzugeben.

Pyrotechnische Gegenstände dürfen in Verkaufsräumen – mit Ausnahme von Knallbonbons – nicht in Schaufenstern ausgestellt werden. Sie dürfen nur in Schaukästen präsentiert werden. Diese Regelung gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die in speziell zugelassenen Verpackungen (Blisterverpackungen) angeboten werden.

Eine hohe Geldbuße kann verhängt werden, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig gegen Vorschriften über den Vertrieb, die Lagerung, das Überlassen und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verstößt.

Presse Augsburg
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